Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
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Bereits seit Januar 2007 sind sie Pflicht, die Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails. Geschäftliche E-Mails wurden gesetzlich Geschäftsbriefen gleichgesetz, für die es diese Regelung seit langem gibt. Nur leider hat der Gesetzgeber die entsprechenden Gesetze so leise geändert, dass es einige Zeit dauerte, bis es sich herumgesprochen hatte.
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Wissenswertes über die Impressumspflicht im Internet
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So viele Möglichkeiten im Internet: Informationen, Kontakte, Angebote, Unterhaltung, Geschäfte, Dienstleister, Hilfen... Auch Schwarze Peter erkennen ihre Chance. Doch der Gesetzgeber hat einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Dienste geschaffen. Dazu gehört die verschärfte Impressumspflicht im Internet.
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